Software kann so einfach sein !
MyFlightTax

Demnächst für die Steuererklärung 2025 verfügbar !
Einfach zur
korrekten Arbeitszeitaufteilung
für Piloten und Flugbegleiter
Arbeiten Sie als Captain oder Cabin Crew Member in der Schweiz
bei Swiss International Air Lines und wohnen in Deutschland ?
Dann kennen Sie die mit der Finanzbehörde getroffene Vereinbarung des pauschalen Aufteilungsmaßstabes.
Danach entfallen 55 % der Einkünfte auf eine Tätigkeit in Deutschland und Drittstaaten
und 45 % auf eine Tätigkeit in der Schweiz.
und 45 % auf eine Tätigkeit in der Schweiz.
Diese Aufteilung fällt jedoch in der Regel zu gering aus und wirkt sich steuerlich Nachteilig für Sie aus.
Sofern jedoch ein abweichender Aufteilungsmaßstab geltend gemacht werden soll, muss dieser anhand geeigneter Belege und Unterlagen nachgewiesen werden.
Sparen Sie nachweislich durchschnittlich
480,00 EUR mehr Steuern - Jahr für Jahr !
480,00 EUR mehr Steuern - Jahr für Jahr !
Die Herausforderung hier:
Die präzise Zuordnung von Arbeits- und weiteren Zeiten - wie beispielsweise Medical, Standby oder Fortbildungen - zu den jeweiligen Ländern (Schweiz, Deutschland mit Drittstaaten) erfordert einen erheblichen manuellen Aufwand, ist jedoch entscheidend, um eine korrekte und steuerlich vorteilhafte Erklärung für Sie zu gewährleisten.
Unsere spezialisierte Softwarelösung
MyFlightTax
nimmt Ihnen diese herausfordernde Aufgabe ab.
Was bietet unsere Software :
- Einfache Handhabung und Zeitersparnis:
Basierend auf den Dienstplänen (historical published rosters) Ihrer Airline ermitteln wir
automatisch die exakte minutengenaue Zuordnung (UTC berücksichtigt) der Einsatzzeiten !
Wählen Sie das Jahr aus, das Sie auswerten möchten, und laden Sie anschließend die
Dienstpläne bequem online als PDF hoch.
- Mehr Transparaenz:
Die Auswertung, die auf den Dienstplänen basiert, bietet Ihnen eine klare und nachvollziehbare
Dokumentation für Ihre Steuererklärung.
- Berechnungsgrundlage individuell anpassbar:
Für das fliegende Personal der Swiss International Air Lines ist die Berechnungsgrundlage
bereits automatisch hinterlegt und wird bei Änderungen selbstverständlich angepasst.
Minutengenau der Schweiz zuzurechnen sind:
- Alle Bodenereignisse in ZRH und GVA
- Report/Briefingzeit bis Startzeit
- Pauschal Abflug (30 Minuten)
- Pauschal Landung (30 Minuten)
- Pauschl CheckOut (30 Minuten)
Die Differenz zu der Gesamtflugzeit und somit das prozentual zuzurechnende Bruttogehalt unterliegt
dann der deutschen Einkommensteuer.
Jedoch geben wir die Möglichkeit, die Berechnungsgrundlage individuell anzupassen - je nachdem,
in welchem Land Sie wohnen oder arbeiten. So können Sie spezielle Vereinbarungen mit den
jeweiligen Finanzbehörden selbstständig hinterlegen.
- Sicherheit & Datenschutz
Ihre Daten werden verschlüsselt gespeichert und DSGVO-konform behandelt.